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Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Sonstige Fragen - Botschaft von Finnland, Bern : Dienstleistungen : Sonstiges

BOTSCHAFT VON FINNLAND, Bern

Postfach 70, Weltpoststrasse 4, 3000 Bern 15, Schweiz
Tel. +41 31 350 41 00, Fax. +41 31 350 41 07
E-mail info.bern@formin.fi
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Sonstige Fragen

Allgemeines

Bitte beachten: Änderungen, die in das Bevölkerungsregister eingetragen werden,
werden zwischen den finnischen und schweizerischen Behörden nicht automatisch übermittelt. Eine Person, die im Ausland wohnt oder sich aufhält, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zuständigen finnischen Behörden die notwendigen Angaben für das Bevölkerungsregister erhalten.

Adressänderung
pdfAdressänderung für Auslandsfinnen

Beim Umzug aus Finnland ins Ausland, aus dem Ausland nach Finnland oder im Ausland, muss eine schriftliche Adressänderung eingereicht werden, somit die Angaben im zentralen Bevölkerungssystem (Magistrate) und bei der Post aktualisiert werden.

Eine Meldung genügt. Auf der Homepage von Magistrat kann eine Onlinemeldung gemacht werden, oder man füllt ein Formular aus: www.maistraatti.fi > lomakkeet > Ulkomailla asuvan Suomen kansalaisen osoitteenmuutosilmoitus  - und schickt das direkt zu Magistrat oder zur Weiterleitung in die Botschaft in Bern ein. Eine weitere Möglichkeit im Internet: Suomi.fi

Es ist sehr wichtig, die persönlichen Adressangaben aktuell zu halten. So werden viele Behördengänge vereinfacht: Passantrag, Wehrpflichtfragen, Registrierungen, Renten- und Erbschaftsangelegenheiten. Auch in Notfällen ist es wichtig, die Bürger erreichen zu können.

Anmeldung eines Kindes
pdfAnmeldung im Ausland geborener finnische Staatsbürger

Das Kind soll nach seiner Geburt in das finnische Bevölkerungsregister eingetragen werden. Das Eintragunsgsformular wird ausgefüllt und dem Bevölkerungsregister in Finnland oder der Botschaft mit folgenden Unterlagen übermittelt:

  • Durch das Apostille-Verfahren legalisierter originaler internationaler Geburtsschein (Auszug aus dem Geburtsregister CIEC)
  • Durch das Apostille-Verfahren beglaubigte Bescheinigung der anderen als die finnische Staatsbürgerschaft des Kindes
  • Kopie des Reisepasses der Mutter
  • Kopie des Reisepasses des Vaters.

Ein aussereheliches Kind mit finnischem Vater bekommt die finnische Staatsbürgerschaft durch Antrag. Der Antrag ist kostenpflichtig und wird in der Botschaft eingereicht. Bei Fragen zur Anerkennung der Vaterschaft sowie Staatsbürgerschaft, kontaktieren Sie bitte die Botschaft .

Eheschliessung in der Schweiz
pdfAnmeldung Eheschliessung im Ausland

Eine in der Schweiz geschlossene Ehe wird in das finnische Bevölkerungsregister eingetragen. Das entsprechende Formular wird ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen dem Bevölkerungsregister in Finnland oder der Botschaft übermittelt:

  • Durch das Apostille-Verfahren legalisierter originaler internationaler Trauschein (Auszug aus dem Eheregister, CIEC)
  • Kopien der Reisepässe der Ehegatten.

Hat sich der Familienname infolge der Eheschliessung geändert, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

pdfAnmeldung registrierte Partnerschaft im Ausland

Im Ausland verstorbener finnischer Staatsbürger
pdfAnmeldung im Ausland verstorbener finnischer Staatsbürger

Dem Formular werden bei einem Todesfall folgende Dokumente beigelegt:

  • Durch das Apostille-Verfahren legalisierter originaler internationaler Todesschein
  • Kopie des Reisepasses des Verstorbenen

Wehrdienst

Während des Jahres, in dem der Wehrpflichtige sein 18. Lebensjahr vollendet, erhält er normalerweise eine einladung zur Musterung vom Aufgebot Stab des Wehrkreises, zu dem die Gemeinde gehört, wo er in Finnland registriert ist.

Wenn dieses nicht stattfindet, soll der Wehrpflichtige selbst dafür sorgen, dass er das Aufgebot zur Musterung erhält. Wenn er seinen Wehrkreis nicht weiss,
sollte er sich an den Wehrkreis Helsinki wenden.

Notardienste

Die Botschaft kann bestimmte Aufgaben des öffentlichen Notars erfüllen. Zum Beispiel folgende Dienste sind erhältlich:

  • Lebensbescheinigung: persönliche Anwesenheit in der Botschaft erforderlich,
    Identität muss nachgewiesen werden; gebührenpflichtig
  • Beglaubigung einer Unterschrift, Identität muss nachgewiesen werden;
    gebührenpflichtig
  • Beglaubigung einer Kopie; Original muss vorgelegt werden;
    gebührenpflichtig.

APOSTILLEBEHÖRDEN IN DER SCHWEIZ: Schweizerische Bundeskanzlei (Adressliste Staatskanzleien)

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Aktualisiert 07.05.2013


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