
Bitte beachten: Änderungen, die in das Bevölkerungsregister eingetragen werden,
werden zwischen den finnischen und schweizerischen Behörden nicht automatisch übermittelt. Eine Person, die im Ausland wohnt oder sich aufhält, ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zuständigen finnischen Behörden die notwendigen Angaben für das Bevölkerungsregister erhalten.
Beim Umzug aus Finnland ins Ausland, aus dem Ausland nach Finnland oder im Ausland, muss eine schriftliche Adressänderung eingereicht werden, somit die Angaben im zentralen Bevölkerungssystem (Magistrate) und bei der Post aktualisiert werden.
Eine Meldung genügt. Auf der Homepage von Magistrat kann eine Onlinemeldung gemacht werden, oder man füllt ein Formular aus: www.maistraatti.fi > lomakkeet > Ulkomailla asuvan Suomen kansalaisen osoitteenmuutosilmoitus - und schickt das direkt zu Magistrat oder zur Weiterleitung in die Botschaft in Bern ein. Eine weitere Möglichkeit im Internet: Suomi.fi
Es ist sehr wichtig, die persönlichen Adressangaben aktuell zu halten. So werden viele Behördengänge vereinfacht: Passantrag, Wehrpflichtfragen, Registrierungen, Renten- und Erbschaftsangelegenheiten. Auch in Notfällen ist es wichtig, die Bürger erreichen zu können.
Das Kind soll nach seiner Geburt in das finnische Bevölkerungsregister eingetragen werden. Das Eintragunsgsformular wird ausgefüllt und dem Bevölkerungsregister in Finnland oder der Botschaft mit folgenden Unterlagen übermittelt:
Ein aussereheliches Kind mit finnischem Vater bekommt die finnische Staatsbürgerschaft durch Antrag. Der Antrag ist kostenpflichtig und wird in der Botschaft eingereicht. Bei Fragen zur Anerkennung der Vaterschaft sowie Staatsbürgerschaft, kontaktieren Sie bitte die Botschaft .
Eine in der Schweiz geschlossene Ehe wird in das finnische Bevölkerungsregister eingetragen. Das entsprechende Formular wird ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen dem Bevölkerungsregister in Finnland oder der Botschaft übermittelt:
Hat sich der Familienname infolge der Eheschliessung geändert, muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Dem Formular werden bei einem Todesfall folgende Dokumente beigelegt:
Während des Jahres, in dem der Wehrpflichtige sein 18. Lebensjahr vollendet, erhält er normalerweise eine einladung zur Musterung vom Aufgebot Stab des Wehrkreises, zu dem die Gemeinde gehört, wo er in Finnland registriert ist.
Wenn dieses nicht stattfindet, soll der Wehrpflichtige selbst dafür sorgen, dass er das Aufgebot zur Musterung erhält. Wenn er seinen Wehrkreis nicht weiss,
sollte er sich an den Wehrkreis Helsinki wenden.
Die Botschaft kann bestimmte Aufgaben des öffentlichen Notars erfüllen. Zum Beispiel folgende Dienste sind erhältlich: