
Eine Erlaubnis ist zu beantragen, wenn der Aufenthalt in Finnland länger als drei Monate dauert. Bürger aus EU- und EFTA-Staaten, einschliesslich der Schweiz, benötigein keine Erlaubnis im Voraus. Der Antrag auf eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis kann bei jeder Polizeistelle in Finnland eingereicht werden.
Nicht EU- und EFTA Bürger können ihren Antrag in der finnischen Botschaft in Bern stellen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Botschaft für die Abgabe Ihres Antrags.