
Seit 21.08.2006 können die neuen biometrischen Pässe in Finnland bei der Polizei beantragt werden und im Ausland bei jeder diplomatischen Vertretung Finnlands, die das Recht zur Ausstellung von Pässen hat. In der Schweiz ist das nur die Botschaft in Bern.
Wer einen finnischen Pass beantragen will, und das gilt auch für Kinder, muss persönlich in der Botschaft vorsprechen. Kinder können nicht mehr im Pass ihrer Eltern eingetragen werden.
Für den Pass werden Fingerabdrücke genommen. (456/2009, 26.6.2009)
Da die Angaben für den Passantrag direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen werden, muss derjenige, der einen neuen Pass benötigt, vor Abgabe des Antrags beim Magistrat (www.maistraatti.fi) kontrollieren, ob seine im finnischen Bevölkerungsregister gespeicherten Personalien (Name, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, Wohnanschrift) aktuell und korrekt sind.
Ist dies nicht der Fall, müssen die Personalien korrigiert werden, bevor die finnische Vertretung wegen des Passantrags aufgesucht wird. Alle Anmeldeformulare sind in der Botschaft erhältlich.
Männer im wehrpflichtigen Alter, d. h. im Alter von 17-30 Jahren, müssen nachweisen (durch Wehrpass, Bescheid über Frei- oder Zurückstellung), dass ihre Musterungs- und Wehrpflichtangelegenheiten in Ordnung sind (www.mil.fi).
Für den biometrischen Pass ist ein vorschriftsmäßiges Foto erforderlich (36 x 47 mm). Der Kopf der abgebildeten Person muss von der Kinnspitze bis zum Scheitel eine Höhe von 32-36 mm haben, der Gesichtsausdruck muss neutral sein. Das Passfoto ist direkt von vorn aufzunehmen; es dürfen weder Schatten noch störende Elemente im Hintergrund zu sehen sein. Passfotomuster sind auf den Internetseiten der finnischen Polizei unter www.poliisi.fi zu finden.
Die neuen Pässe haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ein Pass, der in der Schweiz beantragt wird, kostet CHF 146,00 und die Gebühr ist vor der Beantragung auf das Konto der finnischen Botschaft zu überweisen. Die Lieferzeit für den Pass beträgt ca. zwei Wochen. Liegt der fertige Pass in der Vertretung vor, kann der Antragsteller ihn entweder persönlich abholen oder um Zusendung per Post (CHF 6,00) bitten beziehungsweise eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen. Der neue Pass kann auch an ein Honorarkonsulat geschickt werden.
Vor der Neuregelung, d. h. vor dem 21.8.2006 bewilligte "alte" Pässe gelten bis zum eingetragenen Ende ihrer Gültigkeit.
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Aktualisiert 02.04.2013