
Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben der Botschaft ist das Anbieten verschiedener Dienstleistungen der Behörden.
Zu diesen Dienstleistungen gehören sowohl die Weitergabe nützlicher Informationen als auch konkrete Hilfeleistungen u.a. das Reisen betreffend und in Notfällen an finnische Staatsangehörige und an Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Finnland haben.
Staatsbürger anderer Länder erhalten Beratung u.a. im Zusammenhang mit den Einreiseformalitäten.
Die Aufstellung der Dienstleistungen finden Sie in der linken Spalte.
Die Konsularabteilung der Botschaft hilft finnischen Staatsangehörigen in der Schweiz bei der Erledigung von Formalitäten mit finnischen Behörden. Dies sind beispielsweise Passangelegenheiten, notarielle Aufgaben und bestimmte formelle Rechtsgeschäfte, Familienrecht, Staatsangehörigkeit und Wehrpflicht.
Die Konsularabteilung hilft finnischen Staatsangehörigen, die sich in einer Notsituation befinden, und informiert über Dienstleistungen finnischer Behörden und den Rechtsschutz von Privatpersonen. Sie bietet Beratung zu allgemeinen Verfahrensfragen in juristischen und Verwaltungsangelegenheiten in Finnland und der Schweiz. Bei Wahlen in Finnland organisiert die Botschaft außerdem in der Schweiz die Stimmabgabe im Voraus.
Ausländische Staatsbürger können in der Konsularabteilung der Botschaft Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Einreisegenehmigung erledigen (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).