Als bedeutendste Änderung seit 1.6.2003 sieht das Staatsbürgerschaftsgesetz vor, dass die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) in größerem Umfang als bisher anerkannt wird. Finnen verlieren die finnische Staatsbürgerschaft nicht mehr, wenn sie die eines anderen Landes erwerben.
Mehrstaatigkeit ist von der Gesetzgebung im Land der zweiten Staatsbürgerschaft abhängig.
Ob jemand außer seiner gegenwärtigen noch eine zweite Staatsbürgerschaft haben kann, ist von der Gesetzgebung des zweiten Staates abhängig. Finnen können die finnische Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn der Staat, dessen Staatsbürgerschaft ihnen zuerkannt wird, die Mehrstaatigkeit anerkennt.
Ebenso können Ausländer ihre derzeitige Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn die gesetzlichen Bestimmungen im Staat ihrer gegenwärtigen Staatsbürgerschaft nicht verhindern, dass sie auch die finnische Staatsbürgerschaft erhalten. Damit ein Bürger nicht ungewollt seine gegenwärtige Staatsbürgerschaft verliert, sollte er sich vorab erkundigen, wie sich die Gesetzgebung des zweiten Staates zur Mehrstaatigkeit verhält.
Die Schweiz erkennt die Mehrstaatigkeit an. Weitere Informationen: Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Abt. Bürgerrechtsdienst.
Ein Kind erhält die finnische Staatsbürgerschaft automatisch durch Geburt, wenn die Mutter finnische Staatsbürgerin ist.
Wenn der Vater finnischer Staatsbürger und mit der Mutter verheiratet ist, erhält das Kind die finnische Staatsbürgerschaft durch Geburt.
Wenn der Vater finnischer Staatsbürger ist und das Kind unehelich im Ausland geboren wird, wird dem Kind auf eine Mitteilung hin die finnische Staatsbürgerschaft gewährt (das Formular KANN_4 auf der Seite www.migri.fi/frontpage). Als Voraussetzung gilt, dass die Vaterschaft des Mannes zum Kind bestätigt wird. Das Anmeldeverfahren gilt für Kindern, die nach dem 1.6.2003 geboren wurden. Sie können das Formular KAN_4 auf der Seite der Online-Dienstleistung ausfüllen und dadurch die finnische Staatsbürgerschaft für Ihr Kind erwerben. Der Versorger muss ein Benutzerkonto einrichten. Der Antrag muss dann über das Benutzerkonto des Versorgers versendet werden.
Im Ausland geborene und dort wohnhafte Doppelstaatsangehörige Finnlands und eines anderen Staates können die finnische Staatsangehörigkeit bei Vollendung des 22. Lebensjahres automatisch verlieren. Die Staatsbürgerschaft bleibt auch automatisch bestehen, wenn der oder die Betreffende:
Die Mitteilung ist kostenlos und kann per Post an die Botschaft oder die ständige Vetretung von Finnland in Genf eingereicht werden.