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Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Parlament stimmt Bau zweier neuer Kernkraftwerkseinheiten zu - Botschaft von Finnland, Bern : Aktuelles

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Nachrichten, 01.07.2010

Parlament stimmt Bau zweier neuer Kernkraftwerkseinheiten zu

Am 1. Juli 2010 stimmte das finnische Parlament über die zwei von der Regierung im Mai angenommenen Grundsatzentscheidungen zum Bau zusätzlicher Kernkraftwerke ab. Das Parlament stimmte 120–72 für die Grundsatzentscheidung und genehmigte damit den Bau der neuen Kernkraftwerkseinheit Olkiluoto 4 durch die Teollisuuden Voima Oyj. Die positive Grundsatzentscheidung bezüglich des Antrags der Fennovoima Oy zum Bau eines neuen Kernkraftwerks in Simo oder Pyhäjoki wurde ebenfalls angenommen, und zwar mit 121–71. Stimmen.

Die dieses Projekt leitenden Unternehmen, Teollisuuden Voima Oyj und Fennovoima Oy, können daher ihre Vorbereitungsmaßnahmen zum Bau der neuen Kernkraftwerkseinheiten fortsetzen.

Beide Grundsatzentscheidungen bleiben ab 1. Juli 2010 fünf Jahre lang in Kraft. Die Entscheidungen erlöschen, wenn das jeweilige Unternehmen innerhalb dieser Zeit keinen Baugenehmigungsantrag gemäß dem Gesetz über Kernenergie einreicht. Vor der Unterbreitung eines solchen Antrags muss sich Fennovoima außerdem zwischen den beiden von ihr vorgeschlagenen Standorten entscheiden. Sowohl die Gemeinde Simo als auch die Gemeinde Pyhäjoki willigten ein, Standort des neuen Kraftwerks zu sein.

Bei der Einreichung des Bauantrags muss Fennovoima auch einen Bericht über detaillierte Pläne zur Behandlung radioaktiver Abfälle vorlegen. Zusätzlich muss das Unternehmen ein Konzept zur Endlagerung von verbrauchtem Kernbrennstoff ausarbeiten. Fennovoima ist verpflichtet, dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft innerhalb von sechs Jahren entweder ein Abkommen über eine Atommüllentsorgungspartnerschaft mit der TVO und Fortum oder sein eigenes Umweltprüfungsprogramm zur Atommüll-Endlagerungsstätte gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorzulegen.

Die zu gegebener Zeit eingereichten Bau- und Betriebsgenehmigungsanträge werden von der Regierung geprüft werden. Zu dieser Prüfung zählt das vom Gesetz vorgeschriebene, auf breiter Basis durchgeführte Stellungnahme- und Anhörungsverfahren. Je nach dem Zeitpunkt der Einreichung der Baugenehmigungsanträge ist zu erwarten, dass die Prüfung durch die Regierung frühestens 2014 erfolgen kann. Wenn die Regierung diesen Anträgen zustimmt, folgen die gemäß dem Gesetz über Kernenergie erforderlichen Betriebsgenehmigungsanträge am Ende der auf vier Jahre geschätzten Bauphase. Die neuen Anlagen sind für die Inbetriebnahme frühestens 2020 bereit.

Der Ausbau der Kernenergie ist ein Teil der energiepolitischen Zielvorgaben der Klima- und Energiestrategie der Regierung. Weitere Vorgaben, die zu einem emissionsarmen, hinsichtlich seiner Energieversorgung autarken und konkurrenzfähigen Finnland führen, sind eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Verbesserung der Energieeinsparung und Energieeffizienz.

Heute nahm das Parlament mit 159–35 Stimmen auch eine separate Grundsatzentscheidung für den Plan von Posiva zum erweiterten Bau einer Endlagerungsstätte für verbrauchten Kernbrennstoff in Eurajoki an. Diese Erweiterung stellt die Behandlung von verbrauchtem Kernbrennstoff sicher, der aus dem Olkiluoto-4-Projekt der TVO entsteht.

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Aktualisiert 05.07.2010


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